Pharmazeutische Dienstleistungen
Einweisung und Übung der Inhalationstechnik
Sie haben ein Arzneimittel zur Inhalation verschrieben bekommen?
Als Inhalationspatient:in haben Sie
ein Mal pro Jahr Anspruch auf diese besondere Dienstleistung in unserer Apotheke, wenn Sie diese Kriterien erfüllen:
- Sie sind mindestens sechs Jahre alt.
- Sie haben ein Arzneimittel zur Inhalation von einem Arzt/einer Ärztin verschrieben bekommen.
- Sie haben diese Dienstleistung im laufenden Jahr noch nicht in Anspruch angenommen.
Abweichend von dieser Regelung haben Sie ebenfalls Anspruch auf diese Leistung, wenn Sie Ihr Inhalationsgerät unterjährig wechseln. Falls erforderlich, nehmen wir mit Ihrer Einwilligung auch Kontakt zu Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin auf.
Unsere Leistungen
Unser qualifiziertes Personal
- zeigt Ihnen wie Ihr Inhalationsgerät funktioniert.
- stellt therapeutische und technische Besonderheiten heraus.
- übt mit Ihnen die Anwendung anhand eines Placebo- oder Dummy-Gerätes, um so die Wirksamkeit Ihrer Arzneimitteltherapie zu verbessern.
Die richtige Anwendung der von Ihnen eingesetzten Inhalationsgeräte hat immensen Einfluss auf die Wirksamkeit der Arzneimittel. Mit unserer Unterweisung und den Übungen verbessern wir die Therapiesicherheit und tragen somit dazu bei, Ihre Erkrankung noch wirksamer zu behandeln.
Alles kostenfrei für Sie
Die Kosten für diese Einweisung und Übung werden von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse vollständig übernommen.